Schrifttliche Anfrage veröffentlicht: Kleingärten in Müggelheim, Allende-Viertel, Altstadt/Kietz & Wendenschloß – was jetzt wichtig ist

Der Senat hat meine Schriftliche Anfrage Nr. 19/23563 beantwortet (Antwort vom 27.08.2025). Darin findet ihr je Anlage Eigentum, Einstufung im KEP 2030 (EWK-Kategorien) und FNP-Status – komprimiert in einer Tabelle.

Wer wissen will, wie seine Anlage eingestuft ist, sollte unbedingt reinschauen.

Kernaussagen: Der Großteil der Anlagen ist planungsrechtlich gesichert (EWK 1/2) – dafür sind keine Schutzfristen nötig. Potenziell betroffen laut FNP: Wendenaue I & II, Waldsiedlung Müggelheim, Müggelheim I

sowie teilweise Müggelspree und Müggelheim II. Konkrete Umnutzungen sind dem Senat derzeit nicht bekannt. IEK/Innenentwicklung: Für die genannten Planungsräume gibt es aktuell keine IEK; der Bereich Salvador-Allende-Straße ist lediglich als möglicher Betrachtungsraum im StEP Wohnen 2040

benannt – ohne Start. Gesetzgebung: Ein Kleingartenflächensicherungsgesetz ist in Arbeit; Zeitpunkt des Inkrafttretens offen. Kontext: Kleingärten sind für Klimaausgleich, Biodiversität und Erholung wichtig; der Bezirk erarbeitet ein strategisches Freiraum-Konzept. In Müggelhort, Altstadt und Kietz bestehen übrigens keine KGA.

Jetzt PDF lesen INFORMATIONEN: „Schriftliche Anfrage 19/23563 – Kleingartenanlagen in Müggelheim, Müggelhort, Allende-Viertel I/II, Altstadt/Kietz und Wendenschloß“ (inkl. Antwort).

Euer Input für eine Schriftliche Anfrage II: Welche Punkte fehlen, wo braucht ihr Klarstellung? Schreibt mir mit Anlagen - Name/Parzelle und eurem Anliegen – ich sammle das für die Nachfragen.