Berliner Kleingärten bleiben geschützt - Eigentum und Tradition bewahren!

Mit dem Beschluss des Berliner Senats vom 15. Juli 2025 zum Kleingartenflächensicherungsgesetz wird ein starkes Signal für Verlässlichkeit und für den Schutz unserer gewachsenen Strukturen gesetzt. Über 56.000 Kleingärten auf rund 2.300 Hektar bleiben dauerhaft gesichert.

Gerade in Zeiten wachsender Stadtverdichtung ist es wichtig, dass unsere Kleingartenanlagen nicht leichtfertig preisgegeben werden. Kleingärten sind nicht nur Erholungsräume für viele Familien, sondern ein wichtiger Teil der Berliner Tradition, Nachbarschaft und Stadtkultur.

Worum geht es konkret?

Das Land Berlin verpflichtet sich, keine eigenen Kleingartenflächen zu verkaufen.

Inanspruchnahmen sind künftig nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig, etwa für dringend benötigten Wohnraum oder soziale Infrastruktur.

Ersatzflächen in gleicher Größe müssen zur Verfügung stehen - möglichst im Umfeld der bisherigen Flächen.

Kleingartenanlagen sollen weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

Dieser Beschluss schafft Verlässlichkeit für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner - und sichert Grünflächen in unseren Kiezen.

Nächster Schritt: Der Beschluss geht nun in den Rat der Bürgermeister, anschließend noch einmal in den Senat und dann ins Abgeordnetenhaus.

Wir bleiben dran - für geordnete Stadtentwicklung, für klare Regeln und für den Erhalt unserer Berliner Gartenkultur!