Was Wähler zur Briefwahl wissen müssen

Um per Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Bundestagswahlkreises wählen zu können, ist es notwendig einen Wahlschein zu beantragen. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Um lange Postlaufzeiten zu vermeiden, können Sie auch persönlich in einer Briefwahlstelle Ihres Wohnbezirks vor Ort brieflich wählen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt etwa zwei Wochen vor dem Wahltag. Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Mehr Informationen zur Briefwahl finden Sie unter