Berlins Justizsenatorin will das „Saubere-Küchen-Gesetz“ aufheben – Umsetzung scheitert an fehlendem Personal
Berlin - Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plant, das sogenannte "Saubere-Küchen-Gesetz" aufzuheben. Das Gesetz, offiziell "Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz", war 2023 unter der rot-rot-grünen Koalition eingeführt worden und sollte durch eine verstärkte Transparenz bei Hygienekontrollen in Restaurants und Imbissen den Verbraucherschutz erhöhen. Nun jedoch scheitert es an massiven Umsetzungsproblemen, insbesondere am erheblichen Personalmangel in den Bezirksämtern.
Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses erklärte Justizstaatssekretärin Esther Uleer am Mittwoch: "Wir planen, dem Senat die Aufhebung des Gesetzes vorzuschlagen. Die Grundlagen für das Gesetz sind nicht vorhanden." Damit bestätigt sie, was Bezirksämter und Experten seit längerem kritisieren: Ohne entsprechendes Personal sind die geforderten Kontrollen nicht durchführbar.
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sattelkau zeigt Umsetzungsprobleme
Der CDU-Abgeordnete Martin Sattelkau hatte in einer schriftlichen Anfrage an die Justizverwaltung detaillierte Informationen zur Umsetzung des Gesetzes und zu den resultierenden Problemen angefordert. Die Antwort des Senats verdeutlicht das Dilemma: Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke kämpfen bereits mit einem gravierenden Personalmangel und konnten in vielen Fällen nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen durchführen.
Laut den Angaben der Justizverwaltung seien im Jahr 2023 in einigen Bezirken nur sieben Prozent der geplanten Hygienekontrollen durchgeführt worden. Die Ressourcen reichten nicht einmal aus, um die europäischen und bundesrechtlichen Mindeststandards zu erfüllen. Die Forderung nach zusätzlichen Transparenzkontrollen sei somit völlig unrealistisch. Zudem verstoße das Gesetz in Teilen gegen EU-Recht, da es Nachkontrollen vorschreibt, während diese nach EU-Recht unangekündigt erfolgen müssten.
Keine Transparenzbarometer – Gesetz in der Praxis wirkungslos
Die schriftliche Anfrage ergab zudem, dass das Gesetz in der Praxis kaum Wirkung gezeigt hat. Wie aus der Antwort der Justizverwaltung hervorgeht, wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes nur ein einziges Transparenzbarometer für Verbraucher veröffentlicht. Sieben der zwölf Bezirke haben angegeben, 2023 kein einziges Barometer ausgestellt zu haben, während die restlichen fünf Bezirke keine Stellung dazu bezogen.
Kritik und Konsequenzen
Die Justizverwaltung argumentiert bzgl. der Abschaffung des Gesetzes, dass selbst eine massive Personalaufstockung nur eine geringfügige Verbesserung bringen würde, da die Unterbesetzung der Bezirksämter strukturell bedingt sei. Auch die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch" hatte bereits vor einem Jahr festgestellt, dass das Gesetz "krachend gescheitert" sei. Sie hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei allen Bezirksämtern nachgefragt, wie viele Barometer 2023 ausgegeben wurden – mit ernüchterndem Ergebnis. Angesichts der Umsetzungsprobleme beabsichtigt die Justizverwaltung nun, landesrechtliche Fachstandards abzusenken, um die Ämter zu entlasten und den Fokus auf die Einhaltung der Mindestvorgaben von EU und Bund zu legen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Aufhebung des "Saubere-Küchen-Gesetzes" soll in den kommenden Wochen dem Senat vorgelegt werden.
Hier ist der Link zur genannten Anfrage sowie den dazugehörigen Antworten:
AGH Anfrage