Nach tagelanger Kritik am Glättechaos in Berlin: Gerichtsentscheidung zu privatem Einsatz von Tausalz

Foto TSFoto TS

In den letzten Tagen sorgte das Glättechaos in Berlin für erhebliche Diskussionen und Herausforderungen im öffentlichen Raum. Angesichts der kritischen Wetterverhältnisse hatte Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde entschieden, den privaten Einsatz von Streusalz auf Gehwegen durch eine Allgemeinverfügung vorübergehend zu genehmigen. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen eines Eilverfahrens als rechtlich unzulässig zurückgewiesen.

Senatorin Bonde verteidigte ihre Entscheidung vehement und wies darauf hin, dass die außergewöhnlichen Umstände, insbesondere die hohe Belastung der Rettungsdienste sowie medizinischer Einrichtungen, ein schnelles Handeln erforderten. Sie betonte, dass die Situation vor der gerichtlichen Entscheidung eine verantwortungsvolle Reaktion auf die Gefahren für die Bürger notwendig machte.

Trotz der gerichtlichen Aufhebung bleibt der Einsatz von Tausalz durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) unverändert erlaubt. Bonde fordert nun, dass der Gesetzgeber geeignete Rahmenbedingungen schafft, um den Einsatz von Tausalz in Ausnahmefällen zu legitimieren. Sie bedauert, dass im Abgeordnetenhaus bisher keine Fortschritte in dieser Angelegenheit erzielt wurden, obwohl sie bereits am 12. Januar auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hingewiesen hatte.

Diese Entwicklungen verdeutlichen die drängende Problematik des Winterdienstes in der Hauptstadt und die Notwendigkeit, umgehend politische Lösungen zu finden, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Die Pressemeldung des Verwaltungsgerichtes Berlin finden Sie hier:

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1640447.php