Mutmaßlich illegaler Altkleidercontainer an der Wendenschloßstraße - Antworten auf meine Schriftliche Anfrage (Drs. 19/24473)
Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben mich auf einen Altkleidercontainer an der Wendenschloßstraße (gegenüber der Hausnummer 159) sowie auf wiederkehrende Müll- und Sperrmüllablagerungen im Umfeld hingewiesen. Mit einer Schriftlichen Anfrage (Drs. 19/24473) habe ich Senat und Bezirksamt um Aufklärung gebeten. Hier die wichtigsten Punkte aus Fragen und Antworten – kurz und verständlich zusammengefasst.
Worum ging es?
In der Anfrage ging es um die Flächenzuordnung (öffentlich vs. privat), eine mögliche Genehmigung bzw. Sondernutzung, das Vorgehen gegen Vermüllung sowie um die Zuständigkeiten von Bezirk und Senat.
Grundstücks kooperativ auf, Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen (Hinweis auf § 28 Abs. 1 KrWG). Fotos vom 28.11.2025 sollten belegen, dass kaum noch Abfälle neben dem Container vorhanden waren.
Was die Verwaltung mitgeteilt hat:
Meldung & Weiterleitung: Meldung über „Ordnungsamt-Online“ am 21.11.2025 (11:51 Uhr). Da Standort und Vermüllung als Privatflächen eingeordnet wurden, Weiterleitung durch das Ordnungsamt an das Umwelt- und Naturschutzamt (FB Umweltschutz) um 12:02 Uhr; Information über die Weitergabe um 12:03 Uhr.
Standort/Fläche: Der Container befindet sich nach Auskunft des Bezirksamts auf dem Grundstück Wendenschloßstraße 154. Die Fläche sei privat (Immobilienfirma); zu Miet- oder Pachtverhältnissen lägen dem Bezirksamt keine Angaben vor.
Genehmigung: Für Altkleidercontainer auf privaten Grundstücken werde keine Genehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Müllbeseitigung: Das Umwelt- und Naturschutzamt forderte den Nutzer des Grundstücks kooperativ auf, Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen (Hinweis auf § 28 Abs. 1 KrWG). Fotos vom 28.11.2025 sollten belegen, dass kaum noch Abfälle neben dem Container vorhanden waren.
Ortsbewertung / Verkehrssicherheit: Bei einer Ortskontrolle seien keine signifikanten Müllablagerungen festgestellt worden. Auf öffentlichem Straßenland in unmittelbarer Nähe sei die Verkehrssicherheit gewährleistet; für Verkehrssicherheit auf privaten Flächen sei das Bezirksamt nicht zuständig.
Statistik & Rolle des Senats: Zu Fällen illegal aufgestellter Altkleidercontainer werde keine Statistik geführt. Der Senat sieht standortbezogene Maßnahmen ausschließlich beim Bezirk und plant oder prüft keine zusätzlichen Maßnahmen; gemeldete illegale Ablagerungen im öffentlichen Raum würden durch die BSR zeitnah entsorgt.
Zuständigkeiten auf einen Blick
Nach den vorliegenden Antworten gilt für diesen Fall:
· Privatfläche (Containerstandort/Umfeld): Bezirk Treptow-Köpenick – Umwelt- und Naturschutzamt (FB Umweltschutz).
· Öffentlicher Straßenraum (Ablagerungen): Entsorgung gemeldeter Ablagerungen im Rahmen des Berliner Abfallrechts, u. a. durch die BSR.
· Senat: verweist auf die Zuständigkeit der Bezirke und plant keine zusätzlichen Maßnahmen zum konkreten Standort.
Entscheidend ist, ob das Problem auf öffentlichem Straßenland oder auf Privatgrund liegt. Für Privatflächen ist nach der Antwort in erster Linie der bezirkliche Fachbereich Umweltschutz der richtige Ansprechpartner.
Wenn Sie dort erneut Vermüllung feststellen, helfen besonders:
· ein kurzer Hinweis mit Datum/Uhrzeit und – wenn möglich – Foto(s).
· eine Meldung über Ordnungsamt-Online (bzw. die zuständigen Meldesysteme), damit der Vorgang richtig zugeordnet werden kann.
Inzwischen wurden an dem besagten Altkleidercontainer Ordnung und Sauberkeit fast vollständig wiederhergestellt.
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Davor sah es so aus
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Herzliche Grüße
Dr. Martin Sattelkau, MdA